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Politische Kommentare

 

Kurzanalyse Bundestagswahl 2009

Die Überhangmandate standen im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion besonders kurz vor der Bundestagswahl. Entgegen zahlreicher Prognosen hing jedoch auch diesmal die Mehrheit für die Regierungsbildung nicht von Überhangmandaten ab. Indes zeigte die Landtagswahl in Schleswig-Holstein, welche zentralen Probleme durch einen halbherzigen Ausgleich von Überhangmandaten entstehen können.

 

Überhangregierung

Im Vorfeld der Wahl wird wieder zunehmend die Möglichkeit diskutiert, daß eine schwarz-gelbe Regierung ihre Mehrheit durch Überhangmandate erreichen könnte. Theoretisch oder rechnerisch wäre eine solche Mehrheitsbildung durchaus möglich, aber die Wahrscheinlichkeit, daß sich diese Möglichkeit realisiert, ist eher gering.

 

Diskussion um Stichwahl wird fortgesetzt

Auch nach der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen wird die Diskussion um die Stichwahl fortgesetzt. Während die Initiative »Mehr Demokratie« die mangelnde Legitimation der gewählten Kandidat/innen beklagt, die ins Amt kamen ohne die absolute Mehrheit zu erreichen, verteidigte Landesinnenminister Wolf (FDP) die Abschaffung der Stichwahl und führt einen irreführenden Vergleich mit der Mehrheitswahl bei Direktkandidaten für Parlamente an.

 

NRW: Oberbürgermeister-/Landratswahl ohne Stichwahl

Die schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat ausgiebig das Wahlrecht in Nordrhein-Westfalen geändert. Neben der Einführung eines Zweitstimmensystems bei der Landtagswahl hat die Landesregierung die Stichwahl bei den Wahlen zu den Oberbürgermeistern und Landräten abgeschafft, was legitimatorische Fragen für die gewählten Kandidaten aufwirft, die keine absolute Mehrheit auf sich vereinen konnten.

 

Verfassungsgericht zur sogenannten »Negativen Stimmgewichtung«

Ein Ergebnis der Diskussion um die Bundestagswahl 2005 waren Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der sogenannten »Negativen Stimmgewichtung«. Dabei ist fraglich, ob die Bedeutung dieser Paradoxie unseres Wahlrechts nicht überschätzt wurde.

 

Kurzbewertung des Wahlergebnisses zur Bundestagswahl 2005

Die Bundestagswahlen 2005 brachten eine Debatte über das Wahlrecht mit sich. Ausgangspunkt war der Umstand, daß die Wähler/innen im Wahlkreis 160 Dresden I bei ihrem Urnengang bereits das Ergebnis aus den weiteren 298 Wahlkreisen kannten und dieser Umstand dazu führte, daß auch die Parteien entsprechende Ratschläge zum taktischen Wahlverhalten gaben.

 

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